Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Trecker-Theorieunterrichte
17.09.2024 | FAHRSCHUL-NEWSMoin Moin, weiter mit den Treckerunterrichten! ;-) Die nächsten Pflichtlektionen für Euren Treckerführerschein Klasse L oder T finden statt am Mittwoch 02. Oktober 2024 um 17:00 in der Fahrschule Ardorf, . Bis 20:00 Uhr werden dort die Besonderheiten beim Fahren mit Traktoren und Technik behandeln! :-) Seid dabei, wir freuen uns auf Euch! Eure Fahrschule #teamdeyerling
Mehr erfahren >Stautipps / Saisonabschluss für Biker
15.11.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, ob auf Shopping-Tour oder Urlaubsreise in den Winterferien: In der Vorweihnachtszeit und um die Feiertage ist auf den Straßen einiges los. Auch außerhalb der Saison sind Staus leider ein fester Bestandteil im Leben eines jeden Autofahrers. Umso wichtiger, dass du dich auf solche Situationen vorbereitest. Damit du nicht die Geduld verlierst, wenn gar nichts mehr geht, haben wir in diesem Monat Fahrtipps zu Stauvermeidung und -vorbereitung für dich zusammengestellt. Während das Verkehrsaufkommen zum Jahresende ansteigt, verschwinden Motorradfahrer langsam von den Straßen. Bei fallenden Temperaturen und schwindendem Tageslicht heißt es für Biker schweren Herzens vorübergehend Abschied nehmen. Welche Vorkehrungen unerlässlich sind, damit deine Maschine die Winterpause unbeschadet übersteht, erfährst du in unseren "Biker-News". Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß #userInhaber# von der #userName#: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Konflikt auf der Straße: Auto gegen Fahrrad
15.04.2023 | FAHRSCHUL-WISSENImmer wieder geraten Auto- und Radfahrer auf der Straße aneinander – leider nicht nur im übertragenen Sinne. Dabei mangelt es beiden Seiten regelmäßig nicht nur an Rücksichtnahme, sondern auch an verkehrsrechtlichem Know-how. Mobilitätswende, Klimawandel, überlastete Straßennetze: Es gibt viele Gründe, warum die Bundesregierung bemüht ist, das Fahrrad als Fortbewegungsmittel zu fördern. Um auch im Autoland Deutschland die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern, räumt der Gesetzgeber Radfahrern vor allem in Städten immer mehr Privilegien ein. Auch die 2020 in Kraft getretene jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung beinhaltet entsprechende Maßnahmen, darunter exklusive Nutzungsrechte in designierten Verkehrszonen sowie neue Schilder. Doch während die Zahl der Radfahrer seit Jahren konstant zunimmt, entwickelt sich die Infrastruktur nicht im gleichen Tempo. Vielerorts bleibt Radfahrern deshalb gar nichts anderes übrig, als die gleichen Verkehrswege zu nutzen, wie Kraftfahrzeuge. Konflikte sind vorprogrammiert, im umkämpften Stadtverkehr kollidieren dann nicht selten auch unterschiedliche Lebenswelten. „Die Beziehung zwischen Rad- und Autofahrern ist stark vorbelastet“, weiß auch #userInhaber# von der #userName#. „Der tiefentspannte Radler auf der Hauptstraße zur Rush Hour und der genervt zum riskanten Überholmanöver ansetzende Pkw-Fahrer: Beide Seiten bezichtigen sich gegenseitig der Behinderung und Einschränkung, jeder beansprucht die Straße für sich allein.“ #userInhaber# sensibilisiert Fahranfänger deshalb schon während der Ausbildung für mehr Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. „Natürlich ist jeder primär für die eigene Sicherheit verantwortlich. Als Autofahrer ist es aber meine besondere Verantwortung, aktiv zum Schutz weniger PS-starker Verkehrsteilnehmer beizutragen.“ Verkehrspolitisch ist man offenbar ähnlicher Ansicht: Gesonderte Fahrradzonen, Radschnellwege, ein vorgeschriebener Mindestabstand beim Überholen oder der Grünpfeil für Radfahrer sollen dieses Ungleichgewicht zukünftig abmildern und die Rechte von Radfahrern stärken. #userInhaber# begrüßt grundsätzlich die Pläne für mehr Fahrradfreundlichkeit, wünscht sich aber mehr Aufklärung und einheitliche Standards: „Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen sind die Verkehrsbehörden auf sich allein gestellt, etwa was die Markierung der neuen Fahrradzonen angeht.“ Tatsächlich sind wenige Rad- und Autofahrer hinreichend über die geltenden Bestimmungen informiert. #userInhaber# rät deshalb dazu, sich intensiver mit neuen und alten Regelungen auseinanderzusetzen, plädiert aber auch unabhängig der verkehrsrechtlichen Dimension für mehr Gelassenheit und Solidarität: „Wie gut wir auf und auch abseits der Straße miteinander auskommen, ist letztlich auch eine Haltungsfrage.“ So seien Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme auch im langwährenden Konflikt zwischen Auto- und Fahrradfahrern die zentralen Voraussetzungen für eine friedliche Koexistenz. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Winter, ade: So gelingt der Frühjahrsputz fürs Auto
15.03.2023 | FAHRSCHUL-WISSENDen unmittelbar bevorstehenden Frühling begrüßen viele Menschen traditionell mit einem gründlichen Frühjahrsputz. Auch das Auto profitiert pünktlich zum Jahreswechsel von einer Grundreinigung. Schwierige Witterungsverhältnisse in der kalten Jahreszeit verlangen nicht nur von den Fahrern viel ab, auch an den Fahrzeugen hinterlässt der Winter deutliche Spuren. Mit dem Schneematsch schleudern die Reifen Dreckpartikel und kleine Steine gegen den Lack, Streusalz setzt sich auf der Karosserie und im Fußraum des Wagens fest. „Kälte, Feuchtigkeit und Niederschlag bedeuten eine hohe Belastung für das Material“, sagt #userInhaber# von der #userName#. „Bei Nichtbehandlung kann der Verschleiß sogar zu sicherheitsrelevanten Mängeln führen.“ Um Schäden an Karosserie und Elektronik vorzubeugen, empfiehlt sich im Frühjahr deshalb eine gründliche Reinigung des eigenen Fahrzeugs. „Aufgrund des Grundwasserschutzes ist die Autowäsche in der eigenen Garage oder Einfahrt vielerorts gesetzlich verboten“, weiß #userInhaber#. „Fahren Sie deshalb besser direkt in die Waschanlage. Dort sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern finden auch gleich alle nötigen Werkzeuge und Reinigungsmittel.“ So komfortabel die maschinelle Reinigung auch sein mag, die Wahl des geeigneten Waschprogramms ist oftmals nicht ausreichend und kann mitunter sogar zusätzliche Schäden am Wagen verursachen. Vor der Fahrt in die Waschstraße sollten Fahrzeughalter deshalb zunächst selbst Hand anlegen und den gröbsten Schmutz mit einem Hochdruckreiniger entfernen, erklärt #userInhaber#: „Salz und Dreck sind aggressiv und setzen dem Lack zu, in den Bürsten der Waschanlage kann der Schmutz wie Schmirgelpapier wirken.“ Unmittelbar nach der Wäsche sollte das gesamte Fahrzeug deshalb sorgfältig auf Schäden untersucht werden. Kratzer im Lack lassen sich mit einem Lackstift schnell und effektiv kaschieren, eine anschließende Behandlung mit Wachs garantiert zusätzlichen Schutz. Ein entsprechend gründlicher Frühjahrsputz wirkt sich aber nicht nur positiv auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs aus, sondern schont auch den Geldbeutel. So sammelt sich im Winter im Innenraum besonders viel Feuchtigkeit, was schnell zu einer Verstopfung der Lüftungsanlage und einem erhöhten Energieverbrauch führen kann. Spezielle Desinfektionssprays und das Wechseln der Filter helfen, Sprit zu sparen und unangenehme Gerüche zu vermeiden. Auch unnötiges Gewicht im Kofferraum und auf dem Autodach bedeutet einen deutlich erhöhten Spritverbrauch. „Schon 100 Kilo mehr Gewicht erhöhen den Verbrauch um etwa einen halben Liter“, so #userInhaber#. „Auf Schneeketten, kanisterweise Frostschutzmittel und Skiträger können Sie im Frühjahr in aller Regel verzichten und so langfristig erhebliche Mengen an Treibstoff einsparen.“ Erstrahlt das eigene Auto nach getaner Arbeit dann im Licht der ersten Frühlingssonne im neuen Glanz, steigt das Fahrvergnügen parallel zu den Temperaturen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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